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Hebammenforum – Das Fachmagazin des Deutschen Hebammenverbandes Logo
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AGBHebammenforum2022-12-08T13:07:38+00:00
AGBs ABONNENTINNEN*

AGBs Abonnentinnen*

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hebammenforum

  • 1. Allgemeines / Geltungsbereich
  • 2. Vertragsschluss
  • 3. Lieferbedingungen / Preiserhöhungen / digitale Inhalte
  • 4. Vertragslaufzeit / Schnupper-Abonnement / Prämien-Abonnement
  • 5. Preise / Zahlungsbedingungen
  • 6. Widerrufsrecht
  • 7. Gewährleistung
  • 8. Daten und Adressänderung
  • 9. Änderungsvorbehalt bezüglich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • 11. Hinweise zur Streitbeilegung

1. Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Abonnementbestellungen des
Veröffentlichungsorgans „Hebammenforum“ des Deutschen Hebammenverbandes. Vertragspartner ist der Deutsche Hebammenverband e. V., Gartenstr. 26, 76133 Karlsruhe, Amtsgericht Mannheim
VR 102080.

(2) Für Verbraucher im Sinne des BGB gelten teilweise besondere Schutzvorschriften, insbesondere ein Widerrufsrecht. Verbraucher gemäß § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2. Vertragsschluss

(1) Ein Abonnementvertrag kann elektronisch oder schriftlich geschlossen werden. Bei einem schriftlichen Vertragsschluss ist eine Bestellung ordnungsgemäß ausgefüllt an uns zu übermitteln. Hier-durch geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab. Zu einem Vertragsschluss kommt es erst durch unsere Annahme (§ 2 Abs. 3).

(2) Bei einem elektronischen Vertragsschluss gilt Folgendes: Sie können auf der Internetseite das gewünschte Abonnement durch Anklicken auswählen. In der folgenden Eingabemaske geben Sie die für den Vertragsschluss notwendigen Daten ein und wählen die gewünschte Zahlungsmethode. Durch Anklicken des Buttons „Daten prüfen“ wird Ihnen die Bestellübersicht angezeigt, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Angaben zu korrigieren. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Präsentation der Zeitschrift auf der Internetseite ist noch kein Vertragsangebot. Nach der Bestellung wird von uns umgehend eine automatisierte elektronische Bestätigung versandt, dass wir das Angebot erhalten haben. Ferner werden Sie darin nochmals über das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht belehrt. Diese E-Mail enthält noch keine Erklärung, dass wir das Angebot annehmen.

(3) Die Erklärung über die Annahme des Angebots erfolgt erst durch eine gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder per Post. Erst mit dieser Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.

(4) Den Vertragstext speichern wir. Sie können diesen bei einer elektronischen Bestellung vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken, indem Sie im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken“ klicken. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

3. Lieferbedingungen / Preiserhöhungen / digitale Inhalte

(1) Wir liefern Ihnen das „Hebammenforum“ auf dem Postweg sofern nicht anders vereinbart
innerhalb Deutschlands frei Haus an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Bei einer Lieferung ins Ausland können die auf der Internetseite näher angegebenen zusätzlichen Versandkosten anfallen.

(2) Eine Preiserhöhung kann im angemessenen Umfang aufgrund gestiegener Produktions- oder
Vertriebskosten vorgenommen werden (Papier-, Druck-, Lohn- und Vertriebskosten). Eine Preiserhöhung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% steht Ihnen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung im Heft zugehen.

(3) Wir bieten einen Zugang zu digitalen Inhalten, insbesondere einem Archiv, an. Hierfür ist ein Zugang zum Internet erforderlich. DSL-Zugang wird empfohlen. Darüber hinaus stellen Sie bitte sicher, dass das Endgerät uneingeschränkt Internetverbindungen zu externen Servern aufbauen kann und ggf. eine Speicherung der Downloads möglich, insbesondere ausreichend freier Speicherplatz verfügbar ist. Ferner ist eine spezielle Software zum Betrachten der Downloads notwendig (ein PDF-Reader, z. B. von Adobe), für die weitere Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten.

Die Bereitstellung digitaler Inhalte zum angegebenen Zeitpunkt kann nicht garantiert werden. Wir werden im Rahmen des technisch und betrieblich Zumutbaren von uns zu verantwortende Störungen beseitigen. Soweit es eine digitale Archiv-Funktion gibt, können Sie auf frühere Heftinhalte zugreifen. Es steht uns dabei frei, bereits erschienene Ausgaben auch nachträglich zu ändern. Eine unbefristete Datensicherung und Datenverfügbarkeit kann nicht gewährleistet werden. Sie sind ausschließlich berechtigt, die erworbenen Inhalte zu eigenen, privaten Zwecken zu nutzen. Die Inhalte dürfen nicht verbreitet bzw. öffentlich zugänglich gemacht werden. Die gewährten Nutzungsrechte sind nicht übertragbar oder unterlizenzierbar. Gesetzlich nach dem Urhebergesetz zulässige Nutzungen werden nicht eingeschränkt.

Wir sind berechtigt, digitale Inhalte mit unsichtbaren Wasserzeichen zu signieren.

(4) Die Printversion kann auch als E-Paper in einer App gelesen werden. Sie müssen dafür über Ihren App-Store die kostenfreie Hebammenforum-App herunterladen. Auf etwaige im Zusammenhang mit der App relevante Geschäftsbedingungen (ggf. auch des Betreibers des App-Stores) verweisen wir. Im Anschluss können Sie sich das digitale Heft der Hebammenforum-Ausgabe über die App herunterladen und beliebig oft (aber nur innerhalb der App) lesen. Ein darüber hinausgehendes Recht zum Download besteht nicht. In der Browser-Version der App kann das E-Paper lediglich gelesen, aber nicht heruntergeladen werden. Hierfür ist ein Zugang zum Internet erforderlich.

Mit der Hebammenforum-App haben Sie automatisch ein Archiv ab dem Beginn des Abonnements für die dort eingestellten Hefte.

Für den Fall der Nutzung als E-Paper erwerben Sie ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht der digitalen Version der Hebammenforum-Ausgabe auf zwei Endgeräten (sofern nicht abweichend vereinbart). Es besteht darüber hinaus kein Recht zur Vervielfältigung, insbesondere zur Weitergabe der Datei an Dritte.

4. Vertragslaufzeit / Schnupper-Abonnement / Prämien-Abonnement

(1) Die Mindestlaufzeit für Abonnements beträgt ein Jahr. Nach deren Ablauf verlängert sich der Vertag automatisch weiter, wenn nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt wird. Nach Ende der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Eine Kündigung, die an den Deutschen Hebammenverband e.V. gerichtet ist, wird formlos und ohne Unterschrift akzeptiert. Diese darf über folgende Wege übermittelt werden: E-Mail, Fax, Brief oder Kündigungsbutton auf der Hebammenforum-Website.

(2) Ein „Schnupper-Abonnement“ gilt abweichend von der obigen Regelung zunächst für drei Ausgaben. Wird es von Ihnen oder uns nicht spätestens eine Woche nach Erhalt der zweiten Ausgabe gekündigt, wandelt sich das „Schnupper-Abonnement“ in ein reguläres Jahresabonnement.

(3) Sofern in Verbindung mit dem Abschluss eines Abonnementvertrages eine Prämie ausgewählt wird, so wird diese erst nach erstmaliger Zahlung des Bezugspreises und unter dem Vorbehalt, dass diese auch vorrätig ist, geliefert. Für den Fall, dass ausnahmsweise eine aktuelle Prämie nicht vorrätig sein sollte, bieten wir Ihnen eine vergleichbare Prämie an. Sofern Sie mit dieser nicht einverstanden sind, können Sie von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten.

(4) Das Angebot Probeheft gilt nur für eine Ausgabe. Wir können nach eigenem Ermessen entscheiden, welches Heft als Probeheft übermittelt wird.

(5) Die Angebote Probeheft und Schnupper-Abonnement können pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden. Prämien- und Schnupper-Abonnement kann nur beziehen, wer innerhalb der letzten 12 Monate vor Vertragsschluss kein/e Abonnent/in war.

(6) Für den Fall, dass Sie mit der Zahlung in Verzug geraten, können wir den Vertrag kündigen.

(7) Ein Wechsel der Variante des bestehenden Abonnements (ausschließlich Zustellung Print, ausschließlich Zugang Digital oder Kombination Print + Digital) bieten wir unter Beachtung der Bearbeitungszeiten zur nächstmöglichen Ausgabe an. Dafür wird eine schriftliche Mitteilung benötigt. Sie erhalten eine Bestätigung über den Wechsel und die geänderten Konditionen.

5. Preise / Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise sind in Euro angegeben. Sie sind verbindlich und beinhalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer sowie Versandkosten im Inland, zzgl. eventueller Versandkosten im Ausland, die separat in der Produktbeschreibung angegeben sind.

(2) Die Zahlung erfolgt kalenderjährlich im Voraus durch Überweisung auf das von uns benannte Konto oder Lastschrift. Bei Bestellungen im laufenden Kalenderjahr wird der Preis zunächst anteilig bis zum Jahresende berechnet. Erfolgt im laufenden Kalenderjahr ein Wechsel in der Kategorie Mitgliedschaft werden die Gebühren angepasst und per Gutschrift bzw. Nachforderung entsprechend ausgeglichen.
Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen. Eine Zahlungsverpflichtung besteht selbstverständlich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der wirksame Vertrag nach Ziffer 2.3 zustande gekommen ist.

(3) In Ausbildung zur Hebamme befindliche Schülerin bzw. Studentin wird ein ermäßigter Bezugspreis eingeräumt, solange diese eine Kopie einer gültigen Bescheinigung an uns übermitteln. Ihnen obliegt die Übermittlung etwaiger Aktualisierungen oder von Folge-Bescheinigungen. Nach Ablauf der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises sind wir berechtigt, für den weiteren Bezugszeitraum den normalen Jahresabonnementpreis zu verlangen. Die Ermäßigung gilt nur bis zum Berufsabschluss durch das Examen.

(4) Die möglichen Zahlungsarten werden im Rahmen der Produktbeschreibung mitgeteilt. Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Belastung Ihres Kontos mit Versand des ersten Heftes und danach im regelmäßigen Turnus der vereinbarten Zahlungsintervalle.

6. Widerrufsrecht

Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Auf die nachfolgende Widerrufsbelehrung wird verwiesen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Deutscher Hebammenverband e. V., Gartenstr. 26, 76133 Karlsruhe, Telefonnummer: 0721 98189-0 Telefaxnummer: 0721 98189-20, E-Mail-Adresse: info@hebammenverband.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Vergütungen berechnet.

Die Rücksendung der erhaltenen Ware ist nicht erforderlich. Sollten Sie die Ware dennoch an uns zurücksenden, so tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.

7. Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.

8. Daten und Adressänderung

(1) Sie versichern und stehen dafür ein, dass alle von Ihnen angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Sie sind verpflichtet, uns Änderungen der Vertragsdaten unverzüglich mitzuteilen (Deutscher Hebammenverband e. V., Gartenstraße 26, 76133 Karlsruhe, Telefaxnummer: 0721/98189-20, E-Mail-Adresse: info@hebammenverband.de).

(2) Im Fall einer Änderung der Lieferanschrift muss eine entsprechende Information spätestens bis zum 10. eines Monats bei uns eingehen, damit eine Übersendung des Hefts für den nächsten Monat an die geänderte Anschrift sichergestellt werden kann. Bitte beachten Sie, dass ein etwaiger Nachsendeauftrag für Pressesendungen nicht gilt. Für fehlende oder verspätete Zustellungen aufgrund Nichtübermittlung geänderter Zustelladressen übernehmen wir keine Haftung.

9. Änderungsvorbehalt bezüglich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Wir behalten uns vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die neuen Geschäftsbedingungen werden Ihnen in geeigneter Weise, i. d. R. über die nächste Ausgabe des Hebammenforums übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn Sie ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform, also zumindest einer E-Mail. Sie werden in der Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen seiner Untätigkeit gesondert hingewiesen.

(2) Widersprechen Sie, gelten die alten Geschäftsbedingungen bis zum Ende des Vertragsjahres fort. Im Folgejahr kann das Abonnement nur zu den geänderten, dann aktuellen Bedingungen fortgeführt werden.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Auf Verträge zwischen Ihnen und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Bei Bestellungen von Verbrauchern aus dem Ausland bleiben zwingende Vorschriften oder der durch Richterrecht gewährte Schutz des jeweiligen Aufenthaltslandes bestehen und finden entsprechende Anwendung.

(2) Sind Sie Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit Ihnen einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Hinweise zur Streitbeilegung

(1) Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung):
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

(2) Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

AGBs ANZEIGENKUNDINNEN*

AGBs Anzeigenkundinnen*

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Anzeigen und Fremdbeilagen im »Hebammenforum« (nachfolgend »Auftragnehmer« oder »wir«). Entsprechende Anzeigenaufträge werden ausschließlich unter Geltung dieser AGB abgeschlossen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder von Agenturen finden keine Anwendung, es sei denn, wir erkennen diese schriftlich an.

2. Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung durch den Auftraggeber (Angebot) und Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer entweder in Textform (Annahme) oder Erbringung der Leistung.

3. Wird ein Auftraggeber durch eine Agentur vertreten, so ist spätestens bei der Buchung in Textform ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Buchung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erfolgen soll. Unterbleibt ein derartiger rechtzeitiger Hinweis, gilt der Vertrag als mit Wirkung für und gegen die Agentur abgeschlossen. Wir sind berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

4.  Es gelten – sofern nicht anders vereinbart – die Konditionen aus der Anzeigenpreisliste. Maßgeblich sind die jeweiligen Nettopreise, d.h. bei einer Änderung des MwSt.-Satzes verändert sich das vereinbarte Entgelt entsprechend. Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für innerhalb von 12 Monaten erscheinenden Anzeigen eines Auftraggebers gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Die Belegung von etwaigen sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen gilt als gesonderter Auftrag, für die ein gesonderter Vertrag nötig ist. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat, der aufgrund der Anzeigenpreisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.

5. Soweit der Auftraggeber das Recht hat, eine oder mehrere Anzeigen innerhalb eines vereinbarten Zeitraums abzurufen, gilt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, dass diese Anzeige(n) im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen ist/sind. Über die zunächst vereinbarten Anzeigen hinausgehende Anzeigenaufträge bleiben möglich. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines solchen Auftrags aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Auftragnehmer zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers beruht.

6. Der Auftraggeber kann einzelne Anzeigen (im Fall der Ziffer 5 einzelne abgerufene Anzeigen) stornieren, muss dies aber spätestens eine Woche vor Anzeigenschluss, für Anzeigen auf Umschlägen und Beilagen spätestens zwei Wochen vor Anzeigenschluss schriftlich oder in Textform machen. Bei Abbestellung ggf. bereits entstandene Herstellungs- und Vorbereitungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Platzierungswünsche ohne Zuschlag sind i.Ü. unverbindlich und werden nur nach den gegebenen Möglichkeiten ausgeführt.

8. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen bzw. vom Vertrage zurückzutreten, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier, den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechenden Druckunterlagen oder der Beilagen bzw. Beikleber ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Druckunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig, kann der von ihm bestellte Raum mit den entsprechenden Mindestangaben versehen und vom Auftragnehmer gestaltet werden; die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für Anzeigen, die infolge ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, wird keine Haftung übernommen.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Die Haftung des Auftragnehmers ist – vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen – ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die a) der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat; b) für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen; c) vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auf­tragnehmer beruhen.  Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Auftraggebers zuzurechnen sind. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers gem. den vorstehenden Absätzen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch den Auftragnehmer (oder dessen Versicherer) gerichtlich geltend gemacht werden.

12. Probeabzüge werden auf Wunsch des Auftraggebers geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

14. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Sind mehrere Anzeigen in zeitlicher Reihenfolge zu drucken, erfolgt Rechnungslegung über den anteiligen Auftragsgesamtbetrag nach Erscheinen jeder einzelnen Anzeige. Die Zahlungen sind – soweit nicht anders angegeben – an den Deutschen Hebammenverband e.V., Gartenstraße 26, 76133 Karlsruhe zu leisten. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragsnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit einer Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber außerdem die Kosten für die zweite Mahnung in Höhe von 5,00 € sowie für die dritte Mahnung in Höhe von 2,50 € berechnet, es sei denn, der Auftragsgeber weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen werden bei Zahlungsverzug hinfällig und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig. Der kaufmännische Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt. Eingeräumter Skonto darf nur abgezogen werden, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind. Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung des Kunden sind ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis (§ 320 BGB) beruht, der rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

15. Der Auftragnehmer liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder voll ständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Auftragnehmers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen, Repros und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mindestens 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Bei einer Betriebsstörung oder in Fällen von höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen (auch bei Dritten, derer sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient) hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Publikation mit 80 Prozent der vereinbarten, ansonsten der für die Ausgabe nachweislich geplanten Auflage, ansonsten der im Durchschnitt des letzten Jahres gedruckten Auflage vom Auftragnehmer ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Auslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Auftragnehmer für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre anzeigen werden gesammelt und dem Inserenten so schnell wie möglich zugesandt. Wertvolle Unterlagen sendet der Auftragnehmer zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Auftragnehmer behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

20. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm beigestellten Inhalte (Werbemittel, Texte, Fotos, Slogans, ggf. Warenproben usw.) allein verantwortlich und sichert zu, dass etwaige für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte und Zustimmungen Dritter (insbesondere die Zustimmung von abgebildeten Personen) vorliegen, dass die bereitgestellten Inhalte die anwendbaren Gesetze sowie Rechte Dritter nicht verletzen und dass etwaige Warenproben für den vereinbarten Versand geeignet, insbesondere sachgemäß verpackt, sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Aussagen auf ihre Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand des Auftrags. In diesem Fall ist – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – der Auftraggeber zur Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten zu marktüblichen Konditionen verpflichtet. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder der Rechte Dritter oder wegen der Versendung der vom Auftraggeber zugelieferten Gegenstände gegen den Verlag geltend machen. Ferner wird der Auftragnehmer von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber unterstützt nach Treu und Glauben den Auftragnehmer mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten. Er ist verpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer etwaigen Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu erstatten, und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste.

21. Wir sind berechtigt, diese AGB und die Preisliste jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. AGB- und Preisänderungen für bereits erteilte Aufträge sind wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Ausführung der Leistung angekündigt werden; in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Zugang der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

22. Erfüllungsort und – sofern der Auftraggeber Kaufmann ist – ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Karlsruhe. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand ebenfalls Karlsruhe vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen

22. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Anzeigenkunden an die jeweils gültige Preisliste zu halten. Die vom Auftragnehmer gewährte Mittlungsvergütung von 15 Prozent darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

23. Diese Vergütung von 15 Prozent wird nur dann gewährt, sofern die Mittler die gesamte Auftragsabwicklung übernehmen, die Aufträge dem Auftragnehmer unmittelbar erteilen, einwandfreie Druckunterlagen liefern, die Bezahlung der Anzeigen- und Beilagenrechnung übernehmen und die Abrechnung mit dem Werbung treibenden unmittelbar durchführen.

Stand: Oktober 2021

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